Taufe
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Pfarrer
oder Pfarramt in Verbindung, um einen Termin und die Feier zu planen.
Suchen Sie sich Paten für ihren Täufling. Dabei
ist zu beachten, dass mindestens ein Taufpate der evangelischen Kirche angehören
muss. Von dem evangelischen Taufpaten sollten Sie das Konfirmationsdatum wissen.
Zum Taufgespräch bringen Sie bitte das Familienstammbuch, bzw. die
Geburtsurkunde des Täuflings, sowie Ihre Taufnachweise mit. Es wäre schön,
wenn Sie uns über das Datum Ihrer Konfirmation, bzw. kirchlichen Trauung
Auskunft geben könnten.
Die Taufe findet stets im Rahmen eines regulären Gottesdienstes
in unserer
Gemeinde statt.
Hochzeit
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Pfarrer
oder Pfarramt in Verbindung, um einen Termin und die Feier zu planen.
Wenn Ihre standesamtliche Trauung bereits vollzogen ist, bringen Sie bitte Ihr
Familienstammbuch und ihre Tauf- und ggf. Konfirmationsnachweise mit. Wenn die
standesamtliche Eheschließung erst am Tag vor der kirchlichen Trauung
stattfindet, bringen Sie das Stammbuch zur Hochzeit mit und geben es zusammen
mit Ihren Eheringen bei der Kirchendienerin ab, damit die Amtshandlung
beurkundet werden kann.
In
der Regel erhalten der/die Kirchendiener/in
30,-- € und
der/die Organist/in
50,-- € von den Brautleuten für ihre Dienste.
Beerdigung
Der Verlust eines nahen Angehörigen ist schlimm genug. Trotzdem müssen Sie
auch in den Stunden des größten Schmerzes einige Dinge regeln.
Ist ihr Angehöriger zu Hause verstorben, rufen
Sie bitte den "Hausarzt" in "Ubstadt-Weiher" und Umgebung
ggf. über die Gelben Seiten, damit dieser den Totenschein ausstellt. Ist ihr
Angehöriger im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim verstorben, erledigt das
die zuständige Hausverwaltung.
Rufen Sie ein "Bestattungsinstitut" in "Ubstadt-Weiher" und
Umgebung über die Gelben Seiten, damit dieses sich um die weiteren Formalitäten
kümmert.
Setzen Sie sich mit dem Pfarramt in Verbindung um mit dem Pfarrer
einen Termin für die Beisetzung zu vereinbaren und mit ihm die Beerdigung des
Verstorbenen in allen Einzelheiten zu besprechen. In Ubstadt wird dann vom
Pfarramt veranlasst, dass die Totenglocke am Sterbetag und am Tag der Beisetzung
geläutet wird. Die Sterbeurkunde (für religiöse Zwecke) sollte am Tag der
Beisetzung in der Trauerhalle vorliegen.
Für den Organistendienst bei der kirchlichen Trauerfeier zahlen die Angehörigen
an den/die Organisten/in 30,-- € am Tag der
Beisetzung.