Pfarramt

Das Pfarramt im Gemeindehaus Arche

Evangelisches Pfarramt
Kolpingstraße 19
76698 Ubstadt-Weiher
 
Tel    07251 63528
Fax   07251 367130

pfarramt§ekg-ubstadt-weiher.de

ist für Sie geöffnet

Dienstags

10:00 - 15:00

Mittwochs

10:00 - 15:00

Sekretariat

Die Pfarramtssekretärin, Frau Hannelore Schumacher, versteht die Arbeit im Pfarramt als Dienst an der Gemeinde. Dazu gehört ein gutes Einvernehmen mit dem Pfarrer, dem Kirchengemeinderat und allen ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitern, sowie Kontaktfreudigkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber allen Personen, die mit einem Anliegen das Pfarramt aufsuchen. Frau Schumacher wird sich gern um Ihre Angelegenheiten kümmern und ist außerhalb der Sprechzeiten telefonisch unter der Nummer 07253/5457 zu erreichen.

Taufe

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Pfarrer oder Pfarramt in Verbindung, um einen Termin und die Feier zu planen.
Suchen Sie sich Paten für ihren Täufling. Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Taufpate der evangelischen Kirche angehören muss. Von dem evangelischen Taufpaten sollten Sie das Konfirmationsdatum wissen.
Zum Taufgespräch bringen Sie bitte das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunde des Täuflings, sowie Ihre Taufnachweise mit. Es wäre schön, wenn Sie uns über das Datum Ihrer Konfirmation, bzw. kirchlichen Trauung Auskunft geben könnten. 
Die Taufe findet stets im Rahmen eines regulären Gottesdienstes in unserer Gemeinde statt.

Hochzeit

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Pfarrer oder Pfarramt in Verbindung, um einen Termin und die Feier zu planen.
Wenn Ihre standesamtliche Trauung bereits vollzogen ist, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch und ihre Tauf- und ggf. Konfirmationsnachweise mit. Wenn die standesamtliche Eheschließung erst am Tag vor der kirchlichen Trauung stattfindet, bringen Sie das Stammbuch zur Hochzeit mit und geben es zusammen mit Ihren Eheringen bei der Kirchendienerin ab, damit die Amtshandlung beurkundet werden kann.
In der Regel erhalten der/die Kirchendiener/in 30,-- € und der/die Organist/in  50,-- € von den Brautleuten für ihre Dienste.

Beerdigung

Der Verlust eines nahen Angehörigen ist schlimm genug. Trotzdem müssen Sie auch in den Stunden des größten Schmerzes einige Dinge regeln.
Ist ihr Angehöriger zu Hause verstorben, rufen Sie bitte den "Hausarzt" in "Ubstadt-Weiher" und Umgebung ggf. über die Gelben Seiten, damit dieser den Totenschein ausstellt. Ist ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim verstorben, erledigt das die zuständige Hausverwaltung.
Rufen Sie ein "Bestattungsinstitut" in "Ubstadt-Weiher" und Umgebung über die Gelben Seiten, damit dieses sich um die weiteren Formalitäten kümmert.
Setzen Sie sich mit dem Pfarramt in Verbindung um mit dem Pfarrer einen Termin für die Beisetzung zu vereinbaren und mit ihm die Beerdigung des Verstorbenen in allen Einzelheiten zu besprechen. In Ubstadt wird dann vom Pfarramt veranlasst, dass die Totenglocke am Sterbetag und am Tag der Beisetzung geläutet wird. Die Sterbeurkunde (für religiöse Zwecke) sollte am Tag der Beisetzung in der Trauerhalle vorliegen.
Für den Organistendienst bei der kirchlichen Trauerfeier zahlen die Angehörigen an den/die Organisten/in 30,-- € am Tag der Beisetzung.